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  • 05.01.2011 | Ehegattenunterhalt

    So behalten Sie den Überblick bei der Bedarfsprüfung

    von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf

    Wichtiger Baustein der Unterhaltsberechnung ist die Bedarfsprüfung:  

     

    Definition des Bedarfs

    Zunächst ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten zu bestimmen:  

     

    Übersicht: Bedarfsprüfung
    • Elementarunterhaltsbedarf: Der gewöhnliche Bedarf zur Deckung der Lebenshaltungskosten
    • Mehrbedarf: Dies ist ein regelmäßig anfallender Zusatzbedarf, z.B.
    • trennungsbedingter Mehrbedarf: Er entsteht dadurch, dass die Vorteile des Zusammenlebens aufgegeben werden.
    • Ausbildungsbedingter Mehrbedarf: Er entsteht durch kostenträchtige Ausbildungsgänge.
    • Mehrbedarf wegen Kindesbetreuung: Er entsteht insbesondere durch Betreuungskosten, die nicht Mehrbedarf des Kindes, z.B. Kindergartenbeiträge, sind.
    • Krankheitsbedingter Mehrbedarf: Dazu zählen z.B. kostenträchtige Therapiemaßnahmen, Hilfsmittel oder von Krankenkassen nicht erstattungsfähige Medikamente, Diätkosten.
    • Altersbedingter Mehrbedarf: Hierunter fallen z.B. Haushaltshilfen und Pflegedienste.
    • Krankenvorsorgebedarf: Dazu zählen Krankenversicherungskosten i.d. Regel ab Rechtskraft der Scheidung.
    • Pflegevorsorgebedarf: Dies sind Aufwendungen für die Pflegeversicherung auf Grundlage des Elementarunterhalts.
    • Altersvorsorgebedarf: Darunter fallen Versicherungsverträge zur Altersvorsorge, die auf der Grundlage des Elementarunterhalts berechnet werden.
    • Sonderbedarf: Dies ist ein unregelmäßiger, ungewöhnlich hoher Bedarf.
     

    Methoden zur Bestimmung des Bedarfs des Berechtigten

    In einem nächsten Schritt ist die Höhe des Bedarfs zu bestimmen. Dies richtet sich nach den Einkünften des Unterhaltspflichtigen:  

    Übersicht: Bestimmung des Bedarfs
    • Außergewöhnlich gute Einkünfte: konkrete Unterhaltsberechnung (Sättigungsgrenze: Diese ist nach Ansicht des BGH FamRZ 10, 1637, Abruf-Nr. 102881, möglich, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle übersteigt)
    • Durchschnittliche Einkommen:
    • abstrakte Unterhaltsberechnung
    • Quotenunterhalt (Halbteilungsgrundsatz ( 3/7 oder 45 %-Quote)
    • Mangelfälle: Reduktion des Quotenunterhalts durch anteilige Kürzung bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit

    Weiterführende Hinweise

    • FK 10, 169, zum Prüfungsschema des Ehegattenunterhalts
    • FK 11, 188, zu den Unterhaltstatbeständen im Überblick
    • FK 12, 207, zur Checkliste Betreuungsunterhalt