26.01.2011 | Ehegattenunterhalt
So behalten Sie den Überblick bei der Unterhaltsbegrenzung und Verwirkung
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
Seit der Unterhaltsrechtsreform sind die Begrenzung und Befristung von Unterhalt auch im Hinblick auf die Anwaltshaftung bedeutsam geworden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung sowie über die Verwirkung von Unterhalt.
Voraussetzungen der Unterhaltsbegrenzung
Der Anwalt muss bei Übernahme eines unterhaltsrechtlichen Mandats stets prüfen, ob eine Begrenzung oder Befristung des Unterhalts in Betracht kommt. Dabei ist es ratsam, wie folgt vorzugehen:
Checkliste: Unterhaltsbegrenzung |
Konsequenz: Es müssen also die ehebedingten Nachteile durch den Unterhalt ausgeglichen werden.
Voraussetzung dafür ist aber, dass dem bedürftigen Ehegatten aufgrund seines Alters und der Ehedauer zuzumuten ist, sich auf das Unterhaltsniveau einzurichten, das er durch seine eigenen Einkünfte sicherzustellen vermag.
(Diesem Prüfungskomplex ist allerdings nur in Ausnahmefällen bedeutsam. Er dient dazu, unerträgliche Ergebnisse zu vermeiden.)
Zu berücksichtigen sind insbesondere
Dies beurteilt sich danach, wie lange der Berechtigte benötigt, um sich auf das Unterhalts-niveau einzurichten, das ihm nach der Begrenzung verbleibt. Dies dürfte vom Einkommen des Berechtigten und der Höhe der Unterhaltskürzung abhängen. Die Ehedauer ist nur von mittelbarer Bedeutung.
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Prüfung des Verwirkungstatbestands
Ein wichtiger Prüfungspunkt beim Ehegattenunterhalt ist auch stets die Frage der Verwirkung. Dazu folgende Übersicht:
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