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  • 26.10.2010 | Ehegattenunterhalt

    So behalten Sie den Überblick über die Unterhaltstatbestände

    von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf

    In der Praxis ist es wichtig, den Unterhaltsanspruch auf die richtige Anspruchsgrundlage zu stützen.  

     

    Anspruchsgrundlage § 1571 BGB

    Tatbestandsmerkmale des Unterhalts wegen Alters sind:  

     

    Übersicht: Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB
    • Alter
    • Altersbedingte Erwerbsunfähigkeit
    • Einsatzzeitpunkte
     

    Einsatzzeitpunkte beim Unterhalt wegen Alters sind: