26.10.2010 | Ehegattenunterhalt
So behalten Sie den Überblick über die Unterhaltstatbestände
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
In der Praxis ist es wichtig, den Unterhaltsanspruch auf die richtige Anspruchsgrundlage zu stützen.
Anspruchsgrundlage § 1571 BGB
Tatbestandsmerkmale des Unterhalts wegen Alters sind:
Übersicht: Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB |
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Einsatzzeitpunkte beim Unterhalt wegen Alters sind:
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