01.11.2002 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Verwirkung von Trennungsunterhalt
| Die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt kann in entsprechender Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB unzumutbar sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger andauernde Beziehung zu einem anderen Partner unterhält, die sich derart verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist, unabhängig davon, ob es zwischen den Partnern zu Intimitäten kommt oder nicht (BGH 20.3.02, XII ZR 159/00, FamRZ 02, 810). |
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