01.05.2002 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Wegfall des Unterhalts infolge grober Unbilligkeit?
| Der Auffangtatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB (Grobe Unbilligkeit) ist nicht erfüllt, wenn der unterhaltsberechtigte geschiedene Gatte, der ein länger andauerndes Verhältnis zu einem neuen Partner unterhält, die Lebensbereiche gleichwohl getrennt h ält und die Beziehung damit bewusst auf Distanz angelegt hat. |
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