Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Wirksamkeit von Eheverträgen: So wendet das OLG Düsseldorf die neue BGH-Rechtspr. an

    | Der Vertragsfreiheit der Ehegatten sind im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 1 GG besonders verbürgten staatlichen Schutz für Ehe und Familie dort Grenzen zu setzen, wo der Vertrag nicht Ausdruck und Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft ist, sondern eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegelt. Dies ist jedoch nur bei solchen Eheverträgen der Fall, die erkennbar nicht Ausdruck und Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft sind und in denen einseitig zu Gunsten eines Vertragsteils gesetzliche Rechte abbedungen und/oder zusätzliche Pflichten übernommen wurden und hierdurch eine einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners eingetreten ist, BVerfG FamRZ 01, 343. Hierbei wiegen die Belastungen des einen Ehegatten um so schwerer und die Belange des anderen Ehegatten bedürfen einer umso genaueren Prüfung, je unmittelbarer die vertragliche Abbedingung gesetzlicher Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift, BGH NJW 04, 930 = FamRZ 04, 601 = FK 04, 73, Abruf-Nr. 040581 (OLG Düsseldorf 20.3.04, II-2 UF 79/03, n.v., Abruf-Nr. 041493). |