01.07.2004 · Fachbeitrag · Eheliche Lebensverhältnisse
Gilt § 1357 BGB auch für einen Telefondienstvertrag über Festnetzanschluss in der Ehewohnung?
| Zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S. des § 1357 Abs. 1 BGB gehört auch der Abschluss eines Telefondienstvertrags über einen Festnetzanschluss in der Ehewohnung. Werden dadurch jedoch Kosten verursacht, die den Rahmen des familienindividuellen Lebensbedarfs exorbitant überschreiten, greift die Mithaftung des Ehegatten gemäß § 1357 BGB nicht ein, da in diesem Fall die Grenze des Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs überschritten ist (BGH 11.3.04, III ZR 213/03, FamRZ 04, 778, Abruf-Nr. 040849). |
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