Ehename: Die angehenden Ehegatten sollten sich rechtzeitig Gedanken machen darüber, welchen Ehenamen sie führen wollen und darüber informiert werden, welche Möglichkeiten bestehen, § 1355 BGB. Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse: Über die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse sollte gesprochen werden und Einvernehmen über folgende Fragen erzielt werden: - Wer führt den Haushalt? Hinweis auf die Rechtsfolgen § 1357 BGB (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs).
- Welche Konsequenzen hat die Erwerbstätigkeit eines Ehegatten bzw. die Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Ehegatten während der Ehe und für den Fall des Scheiterns der Ehe?
- Welche ehevertraglichen Regelungen sind in diesem Zusammenhang möglich und sinnvoll, insbesondere auch im Hinblick auf eine Scheidung und die Eheführung mit und ohne Kinder?
- Welche wirtschaftlichen Nachteile entstehen durch die Eheschließung und Haushaltsführung für einen Ehepartner?
- Wie können diese sinnvoll ausgeglichen werden?
- Schafft der Anspruch auf Zugewinn einen angemessenen Ausgleich?
- Soll zusätzlich oder jährlich stattdessen eine Ausgleichspauschale an den nicht erwerbstätigen Kinder erziehenden Ehegatten gezahlt werden?
- Soll eine Lebensversicherung oder eine ähnliche Möglichkeit gewählt werden, um die Lücke in der sozialen Biografie (Nichterwerb von Versorgungsanwartschaften) des nicht erwerbstätigen Ehepartners aufzufüllen oder ist der Versorgungsausgleich ausreichend?
- Welche unterhaltsrechtlichen Folgen hat die Eheschließung insgesamt mit und ohne Kinder?
Güterrechtliche Folgen der Ehe - Güterrechtliche Folgen der Zugewinngemeinschaft:
- Die angehenden Ehegatten sollten Listen über das jeweilige Anfangsvermögen anfertigen und beide unterzeichnen, damit dieses bei einer streitigen Auseinandersetzung feststeht.
- Die künftigen Eheleute sollten auch ein Verzeichnis über die bei der Eheschließung bestehenden Schulden aufnehmen.
- Güterrechtliche Regelungen im Ehevertrag:
- Wann und unter welchen Umständen ist der Abschluss eines Ehevertrags möglich und notwendig?
- Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
- Welche Güterstände können Gegenstand eines Ehevertrags sein?
- Wo liegen die Grenzen zur Sittenwidrigkeit bei ehevertraglichen Regelungen?
- In welchen Abständen sollte jede ehevertragliche Regelung und jedes Testaments neu überprüft werden?
- Worin bestehen die Vorteile der Gütertrennung?
- Welche Konsequenzen hat die Gütertrennung (Aufklärung über den weitverbreiteten Irrtum, nur die Gütertrennung führe dazu, dass nicht für die Schulden des anderen Ehepartners mitgehaftet wird)?
- Wann ist die Wahl des Güterstandes der Gütergemeinschaft sinnvoll?
- Sollte der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch individualvertragliche Regelungen modifiziert werden?
Verfügungsbeschränkung: Hinweis auf die Einschränkung der Verfügungsgewalt bei Verfügungen eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen (§ 1365 BGB). Ehewohnung: - Wie sind die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung?
- Soll der andere Partner in den Mietvertrag aufgenommen werden?
- Wer hat die Kaution eingezahlt?
- Gibt es einen Renovierungsrückstand bei Aufnahme eines Partners in die Wohnung?
Hausrat: Anfertigung von Listen über den Hausrat und das persönliche Vermögen der Ehepartner sollten empfohlen werden. Unterhalt: - Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt während der Ehe;
- Gewährung von Trennungsunterhalt (hier ist kein Verzicht möglich);
- Gewährung von Nachscheidungsunterhalt einschließlich Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt (welche Vereinbarungen sind sinnvoll und rechtlich zulässig);
- Hinweis auf die Gestaltungen für die Altersversorgung.
Versorgungsausgleich: - Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Erwerb von gesetzlichen Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung und/oder betrieblichen Rentenanwartschaften sowie privaten Rentenversicherungen; Riesterrente, Lebensversicherung unter Hinweis auf den Unterschied zwischen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Rentenbezug?
- Was fällt in den Zugewinnausgleich?
- Was fällt in den Versorgungsausgleich?
- Welche ehevertraglichen Regelungen sind hier möglich oder nötig?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für die Ehepartner, wenn ein Partner selbstständig ist?
Steuerliche Folgen der Eheschließung: - Welche steuerlichen Folgen hat die Eheschließung?
- Welcher Ausgleich soll hier ggf. bei Änderung der Steuerklassen für den Partner mit der schlechteren Steuerklasse geschaffen werden?
Erbrechtliche Folgen: - Welche erbrechtlichen Folgen hat die Eheschließung?
- Soll ein Testament gemacht werden?
- Soll ein Testamentsvollstrecker (z.B. bei Minderjährigkeit von Kindern) eingesetzt werden?
Ehebedingte Zuwendungen/Schenkungen/Vermögensvermischung: - Wie soll verfahren werden mit ehebedingten Zuwendungen oder Schenkungen?
- Sollten vertragliche Vereinbarungen über Rückfall bei Scheidung getroffen werden?
- Sollten Darlehensverträge bei Geldzuwendungen vereinbart werden?
- Klare Regelung, was mit Geldzuwendungen im Falle einer Scheidung geschehen soll.
- Wenn Eigentum oder Miteigentum an einem Grundstück erworben wird, sollten hier bei Eheschließung Vereinbarungen über die Regelungen bei einer Trennung oder Auflösung der Ehe besprochen werden.
Gemeinsame Konten: - Gibt es gemeinsame Konten?
- Sollten diese Und- oder Oderkonten sein?
- Welche Informationen erteilen sich die Parteien über ihre Vermögensverhältnisse, insbesondere Schulden bei Eheschließung?
Ehegattenarbeitsverhältnis: - Soll ein Ehegattenarbeitsverhältnis eingegangen werden?
- Erhält der Ehegatte eine angemessene Entlohnung?
Auswirkungen auf den Bezug von Hartz IV und sonstige öffentliche Leistungen: - Hinweis auf die Folgen des Bezugs von Hartz IV
- Welche Rechtsfolgen ergeben sich in Bezug auf weitere staatliche Leistungen durch die Eheschließung?
Versicherungen: - Benachrichtigung von Versicherungen über die Namensänderung und Meldung wegen Umzugs und Adressenänderung;
- Kündigung von Versicherungsverträgen;
- Änderung von Versicherungsverträgen;
- Erhöhung, Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratsversicherung, Kündigung der Hausratsversicherung eines Partners;
- Meldung an die Hausrats- und Glasversicherung bei Zusammenlegung von bisher getrennten Haushalten;
- Meldung an Wohngebäudeversicherungen bei Veräußerung bzw. Übertragung von Eigentum;
- Meldung an den Haus- und Grundbesitzerverein/ Haftpflichtversicherung bei Übergang eines Gebäudes, einer Wohnung von der Selbstnutzung in die Vermietung;
- Auskunft zur Mitversicherung weiterer Personen in der Privathaftpflicht, Antrag zur Zusammenlegung von Privathaftpflichtversicherungsverträgen bei Bildung eines gemeinsamen Haushalts;
- Antrag zur Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft im Bereich der Tierhalterhaftpflicht;
- Meldung der Veräußerung eines Kfz an die Zulassungsstelle und an den Versicherer;
- Übertragung von Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung;
- Auswirkungen auf die Krankenversicherung (kann ein Partner mitversichert werden?);
- Private/ gesetzliche Krankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung;
- Änderung von Bezugsrechten in der Lebens- und Unfallversicherung;
- Überprüfung von Gruppenversicherungsverträgen und Kreditkartenversicherungen;
- Grundsätzlich sollten auch alle bestehenden Versicherungen dahingehend überprüft werden, welche Versicherung „doppelt besteht“ und welche aufrecht erhalten werden müssen;
- Erfordernis, eine Lebensversicherung für den Partner abzuschließen;
- Konsequenzen in Bezug auf eine bereits bestehende Versicherung (Anfangsvermögen/Zugewinnausgleich, Änderung des Bezugsberechtigten).
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