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  • 26.02.2009 | Ehevertrag

    Merkblatt für die Beratung vor der Eheschließung

    von RA Dr. Doris Kloster-Harz, FA Familienrecht, München

    Die Medien unterrichten regelmäßig über die Rechtsfolgen der Scheidung. Viele negative und ungewollte Scheidungsfolgen lassen sich ausschließen oder mildern, wenn die angehenden Ehepartner darüber informiert sind, welche Rechtsfolgen die Eheschließung hat. Der beratende Anwalt sollte auf folgende rechtliche Änderungen hinweisen:  

     

    Checkliste: Merkblatt für die anwaltliche Beratung von Brautleuten

    Ehename: Die angehenden Ehegatten sollten sich rechtzeitig Gedanken machen darüber, welchen Ehenamen sie führen wollen und darüber informiert werden, welche Möglichkeiten bestehen, § 1355 BGB.  

     

    Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse: Über die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse sollte gesprochen werden und Einvernehmen über folgende Fragen erzielt werden:  

     

    • Wer führt den Haushalt? Hinweis auf die Rechtsfolgen § 1357 BGB (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs).
    • Welche Konsequenzen hat die Erwerbstätigkeit eines Ehegatten bzw. die Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Ehegatten während der Ehe und für den Fall des Scheiterns der Ehe?
    • Welche ehevertraglichen Regelungen sind in diesem Zusammenhang möglich und sinnvoll, insbesondere auch im Hinblick auf eine Scheidung und die Eheführung mit und ohne Kinder?
    • Welche wirtschaftlichen Nachteile entstehen durch die Eheschließung und Haushaltsführung für einen Ehepartner?
    • Wie können diese sinnvoll ausgeglichen werden?
    • Schafft der Anspruch auf Zugewinn einen angemessenen Ausgleich?
    • Soll zusätzlich oder jährlich stattdessen eine Ausgleichspauschale an den nicht erwerbstätigen Kinder erziehenden Ehegatten gezahlt werden?
    • Soll eine Lebensversicherung oder eine ähnliche Möglichkeit gewählt werden, um die Lücke in der sozialen Biografie (Nichterwerb von Versorgungsanwartschaften) des nicht erwerbstätigen Ehepartners aufzufüllen oder ist der Versorgungsausgleich ausreichend?
    • Welche unterhaltsrechtlichen Folgen hat die Eheschließung insgesamt mit und ohne Kinder?

     

    Güterrechtliche Folgen der Ehe  

    • Güterrechtliche Folgen der Zugewinngemeinschaft:
    • Die angehenden Ehegatten sollten Listen über das jeweilige Anfangsvermögen anfertigen und beide unterzeichnen, damit dieses bei einer streitigen Auseinandersetzung feststeht.
    • Die künftigen Eheleute sollten auch ein Verzeichnis über die bei der Eheschließung bestehenden Schulden aufnehmen.

     

    • Güterrechtliche Regelungen im Ehevertrag:
    • Wann und unter welchen Umständen ist der Abschluss eines Ehevertrags möglich und notwendig?
    • Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
    • Welche Güterstände können Gegenstand eines Ehevertrags sein?
    • Wo liegen die Grenzen zur Sittenwidrigkeit bei ehevertraglichen Regelungen?
    • In welchen Abständen sollte jede ehevertragliche Regelung und jedes Testaments neu überprüft werden?
    • Worin bestehen die Vorteile der Gütertrennung?
    • Welche Konsequenzen hat die Gütertrennung (Aufklärung über den weitverbreiteten Irrtum, nur die Gütertrennung führe dazu, dass nicht für die Schulden des anderen Ehepartners mitgehaftet wird)?
    • Wann ist die Wahl des Güterstandes der Gütergemeinschaft sinnvoll?
    • Sollte der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch individualvertragliche Regelungen modifiziert werden?

     

    Verfügungsbeschränkung:  

    Hinweis auf die Einschränkung der Verfügungsgewalt bei Verfügungen eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen (§ 1365 BGB).  

     

    Ehewohnung:  

    • Wie sind die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung?
    • Wer ist Mieter?
    • Soll der andere Partner in den Mietvertrag aufgenommen werden?
    • Wer hat die Kaution eingezahlt?
    • Gibt es einen Renovierungsrückstand bei Aufnahme eines Partners in die Wohnung?

     

    Hausrat: Anfertigung von Listen über den Hausrat und das persönliche Vermögen der Ehepartner sollten empfohlen werden.  

     

    Unterhalt:  

    • Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt während der Ehe;
    • Taschengeldanspruch;
    • Gewährung von Trennungsunterhalt (hier ist kein Verzicht möglich);
    • Gewährung von Nachscheidungsunterhalt einschließlich Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt (welche Vereinbarungen sind sinnvoll und rechtlich zulässig);
    • Hinweis auf die Gestaltungen für die Altersversorgung.

     

    Versorgungsausgleich:  

    • Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Erwerb von gesetzlichen Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung und/oder betrieblichen Rentenanwartschaften sowie privaten Rentenversicherungen; Riesterrente, Lebensversicherung unter Hinweis auf den Unterschied zwischen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Rentenbezug?
    • Was fällt in den Zugewinnausgleich?
    • Was fällt in den Versorgungsausgleich?
    • Welche ehevertraglichen Regelungen sind hier möglich oder nötig?
    • Welche Konsequenzen ergeben sich für die Ehepartner, wenn ein Partner selbstständig ist?

     

    Steuerliche Folgen der Eheschließung:  

    • Welche steuerlichen Folgen hat die Eheschließung?
    • Welcher Ausgleich soll hier ggf. bei Änderung der Steuerklassen für den Partner mit der schlechteren Steuerklasse geschaffen werden?

     

    Erbrechtliche Folgen:  

    • Welche erbrechtlichen Folgen hat die Eheschließung?
    • Soll ein Testament gemacht werden?
    • Soll ein Testamentsvollstrecker (z.B. bei Minderjährigkeit von Kindern) eingesetzt werden?

     

    Ehebedingte Zuwendungen/Schenkungen/Vermögensvermischung:  

    • Wie soll verfahren werden mit ehebedingten Zuwendungen oder Schenkungen?
    • Sollten vertragliche Vereinbarungen über Rückfall bei Scheidung getroffen werden?
    • Sollten Darlehensverträge bei Geldzuwendungen vereinbart werden?
    • Klare Regelung, was mit Geldzuwendungen im Falle einer Scheidung geschehen soll.
    • Wenn Eigentum oder Miteigentum an einem Grundstück erworben wird, sollten hier bei Eheschließung Vereinbarungen über die Regelungen bei einer Trennung oder Auflösung der Ehe besprochen werden.

     

    Gemeinsame Konten:  

    • Gibt es gemeinsame Konten?
    • Sollten diese Und- oder Oderkonten sein?
    • Welche Informationen erteilen sich die Parteien über ihre Vermögensverhältnisse, insbesondere Schulden bei Eheschließung?

     

    Ehegattenarbeitsverhältnis:  

    • Soll ein Ehegattenarbeitsverhältnis eingegangen werden?
    • Erhält der Ehegatte eine angemessene Entlohnung?

     

    Auswirkungen auf den Bezug von Hartz IV und sonstige öffentliche Leistungen:  

    • Hinweis auf die Folgen des Bezugs von Hartz IV
    • Welche Rechtsfolgen ergeben sich in Bezug auf weitere staatliche Leistungen durch die Eheschließung?

     

    Versicherungen:  

    • Benachrichtigung von Versicherungen über die Namensänderung und Meldung wegen Umzugs und Adressenänderung;
    • Kündigung von Versicherungsverträgen;
    • Änderung von Versicherungsverträgen;
    • Erhöhung, Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratsversicherung, Kündigung der Hausratsversicherung eines Partners;
    • Meldung an die Hausrats- und Glasversicherung bei Zusammenlegung von bisher getrennten Haushalten;
    • Meldung an Wohngebäudeversicherungen bei Veräußerung bzw. Übertragung von Eigentum;
    • Meldung an den Haus- und Grundbesitzerverein/ Haftpflichtversicherung bei Übergang eines Gebäudes, einer Wohnung von der Selbstnutzung in die Vermietung;
    • Auskunft zur Mitversicherung weiterer Personen in der Privathaftpflicht, Antrag zur Zusammenlegung von Privathaftpflichtversicherungsverträgen bei Bildung eines gemeinsamen Haushalts;
    • Antrag zur Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft im Bereich der Tierhalterhaftpflicht;
    • Meldung der Veräußerung eines Kfz an die Zulassungsstelle und an den Versicherer;
    • Übertragung von Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung;
    • Auswirkungen auf die Krankenversicherung (kann ein Partner mitversichert werden?);
    • Private/ gesetzliche Krankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung;
    • Änderung von Bezugsrechten in der Lebens- und Unfallversicherung;
    • Überprüfung von Gruppenversicherungsverträgen und Kreditkartenversicherungen;
    • Reisegepäckversicherung;
    • Grundsätzlich sollten auch alle bestehenden Versicherungen dahingehend überprüft werden, welche Versicherung „doppelt besteht“ und welche aufrecht erhalten werden müssen;
    • Erfordernis, eine Lebensversicherung für den Partner abzuschließen;
    • Konsequenzen in Bezug auf eine bereits bestehende Versicherung (Anfangsvermögen/Zugewinnausgleich, Änderung des Bezugsberechtigten).
     

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 52 | ID 124876