01.04.2003 · Fachbeitrag · Ehewohnung/Hausrat
Keine Zuständigkeit der Familiengerichte für Streit über die Durchsetzung bzw. Erfüllung eines Vergleichs über Hausrat
| Beim Streit über die Durchsetzung bzw. Erfüllung eines seinem Inhalt nach unstreitigen und vollzugsfähigen Vergleichs über Hausrat handelt es sich um keine Familiensache; vielmehr ist die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte gegeben (OLG Karlsruhe 12.11.02, 2 WF 93/02, OLGR 03, 42). (Abruf-Nr. 030615) |
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