Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Haushaltssache

    Haushaltsgegenstände des anderen Ehegatten dürfen nicht eigenmächtig eingelagert werden

    von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster

    | Das KG hatte zu entscheiden, ob ein Ehegatte während der Trennungszeit die Möbel des anderen aus der Wohnung entfernen und auf dessen Kosten einlagern darf. |

    Sachverhalt

    Die Beteiligten sind verheiratet. Die F (Antragsgegnerin) zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und wurde aus dem Mietverhältnis entlassen. Nach dem Auszug ließ sie einen Teil des unstreitig ihr gehörenden Hausrats dort. Der Antragsteller (M) forderte sie vergeblich auf, die Möbel abzuholen. M ließ die Möbel einlagern und beantragte Ersatz von Lagerkosten. Die F hat dagegen erfolgreich Beschwerde eingelegt (KG 7.3.17, 18 UF 118/16, Abruf-Nr. 199127).

    Entscheidungsgründe

    Ein Anspruch auf Erstattung der Lagerkosten besteht nicht. Der M durfte nicht ohne familiengerichtlichen Beschluss im Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 200 ff. FamFG), durch den die F verpflichtet wird, ihre Möbel zu räumen, die Möbel aus der Wohnung entfernen und einlagern.