01.05.2001 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge
Gemeinsame elterliche Sorge ist kein „Regelfall“
| Die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) enthält kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehen und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio in Betracht kommen sollte. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 29.9.99 klargestellt (FamRZ 99, 1646). Zusammenfassend hier die Grundzüge: |
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