01.10.2002 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge
Gerichtliche Verletzung des Elternrechts
| Eltern gemeinsamer Kinder sind in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verletzt, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder in einem Gerichtsverfahren entzogen wird, das nicht nach dem Gebot effektiven Grundrechtschutzes ausgestaltet ist (BVerfG 21.6.02, 1 BvR 605/02, FamRZ 02, 1021). (Abruf-Nr. 021215) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig