Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge

    Ruhen der elterlichen Sorge hat Vorrang vor einer einseitigen Sorgerechtsübertragung

    | Das Gesetz sieht verschiedene Reglementierungen der elterlichen Sorge vor - z.B. die Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 BGB) oder das Ruhen der elterlichen Sorge (§ 1674 BGB). Der folgende Beitrag zeigt, dass die Ruhensanordnung vorrangig ist, da sie einen geringeren Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht darstellt. |