01.07.2004 · Fachbeitrag · Elternunterhalt
Angemessene Altersvorsorge beim Elternunterhalt
| Einem Unterhaltsverpflichteten ist bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt grundsätzlich zuzubilligen, etwa fünf Prozent seines Bruttoeinkommens für eine - über die primäre Altersversicherung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen (BGH 14.1.04, XII ZR 149/01, FamRZ 04, 792, Abruf-Nr. 041000). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig