01.08.2002 · Fachbeitrag · FGG-Verfahren
Beiordnung eines Anwalts des Kindes (§ 50 FGG)
| Das Gericht kann dem Minderjährigen einen Pfleger beiordnen, soweit dieser durch ein FGG-Verfahren in seinen Rechten betroffen und die Beiordnung zu seiner Interessenwahrnehmung erforderlich ist. Bedeutsam ist dies vor allem für gerichtliche Regelungen des Sorge- und des Umgangsrechts. Das in anderen Rechtsgebieten unbekannte Bestellungsverfahren des § 50 FGG wird nachfolgend näher dargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig