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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen: Was unterscheidet die eingetragene Lebenspartnerschaft von der Ehe?

    | Seit dem 1.8.01 können zwei Personen gleichen Geschlechts ihrem „auf Dauer angelegten Zusammenleben unter Einbeziehung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität einen gesicherten Rechtsrahmen geben“ (BT/Drucksache 4.7.00, 14/3751, 1.3) und eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Praktiker wird nun mit der Frage konfrontiert, ob und wie eine Lebenspartnerschaft - auch wegen familien-, erb- und steuerrechtlicher Aspekte - sinnvoll gestaltet werden kann. Im Folgenden werden deshalb wichtige Details des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) dargestellt. |