01.05.2005 | Haushaltsfreibetrag
Steuervorteile für allein Erziehende auch bei Ehepaaren?
Der sog. Haushaltsfreibetrag wurde bis 04 nur allein Erziehenden und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit einem Kind gewährt. Das benachteiligt nach Ansicht des BVerfG Familien (BVerfG NJW 99, 557). Die vom BVerfG bis zum 1.1.02 geforderte Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Eltern erfolgte erst ab 04 durch den sog. Entlastungsbetrag für allein Erziehende, § 24b EStG. Gegen die Wirksamkeit des Haushaltsfreibetrags bestehen schon ab 02 verfassungsrechtliche Bedenken. Dazu im Einzelnen:
Der BFH vertritt die Ansicht, dass die Gewährung eines Haushaltsfreibetrags im Jahr 03 nur an Nichtverheiratete mit Kindern mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei (BFHR 04, 1388). Hiergegen wurde Verfassungbeschwerde beim BVerfG eingelegt (2 BvR 2240/04).
Praxishinweis: Einkommensteuerbescheide für die Jahre 02 und 03 ergehen in dieser Hinsicht nur vorläufig, Ehepaare würden von einer positiven Entscheidung automatisch profitieren.
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