· Fachbeitrag · HOAI 2021
Nachtragsangebote in der HOAI 2021: Ein Fall aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung
| Die HOAI 2021 forciert den Preiswettbewerb. Der Kostendruck wächst. Um im Gesamtergebnis auskömmliche Honorare zu erzielen, sollten Sie deshalb vor allem Ihr Nachtragsmanagement verstärken. PBP zeigt Ihnen anhand von Musterfällen, wie Sie Nachträge richtig stellen. Nachfolgend geht es um einen Fall aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ‒ und hier um zusätzliche Leistungen, die infolge einer Vertragskündigung eines ausführenden Unternehmers üblicherweise anfallen. |
Grundsätzliches zu Nachträgen in der HOAI 2021
Die HOAI 2021 lässt Ihnen bei Nachträgen zu Planungsverträgen weitgehend freie Hand, was die Art der fachlichen Angebote und die angebotenen Honorare anbetrifft. Es ist nicht erforderlich, auch kleinteiligste Leistungen, wenn sie in den Grundleistungen aufgeführt sind, nach dem Berechnungsschema der HOAI zu kalkulieren (Ausnahme: Eine Einigung über die Vergütung kommt nicht zustande). Planungsbüros müssen stets ein nachvollziehbares Nachtragsangebot vorlegen. Im Gegenzug sollten sich Auftraggeber schnell entscheiden, wenn sie Verzögerungen im Projekt vermeiden wollen.
Wichtig | Bevor ein Nachtragsangebot erstellt wird, sind Inhalte und Umfänge der zu ändernden Planungsinhalte festzulegen. Und Sie müssen für sich klären, innerhalb welcher Termine Sie die zusätzlichen Leistungen erbringen können. Denn jedes weitere Nachtragsangebot zum Planungsvertrag wirft die Frage auf, ob damit die gemäß Hauptvertrag oder sonstiger Vereinbarungen getroffenen Terminregelungen unberührt bleiben können.
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