01.12.2002 · Fachbeitrag · Kindergeld
Bei Überschreiten der Einkommensgrenze volljähriger Kinder entfällt rückwirkend der Kindergeldanspruch
| Übersteigen die Einkünfte eines volljährigen Kindes den in § 32 Abs. 4 S. 2 EStG festgelegten Jahresgrenzbetrag, entfallen der Kindergeldanspruch sowie der Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Die Familienkasse kann die Kindergeldfestsetzung sogar rückwirkend abändern, wenn dies nachträglich bekannt wird. Der Anwalt muss daher wissen, wann der Jahresgrenzbetrag überschritten wird. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Einnahmen des Kindes Sie bei der Grenzbetragermittlung berücksichtigen müssen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig