· Fachbeitrag · Trennung und Scheidung
Vom Sparbuch bis zum Schadenfreiheitsrabatt - wem gehört eigentlich was?
von RA Dieter Büte, VRiOLG i.R., und RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle
| Ehegatten verfügen häufig über Konten, Sparbücher, Bausparverträge und Versicherungen. Bei Trennung und Scheidung streiten sie darüber, wem das Guthaben zusteht und wem der Pkw - einschließlich des Schadenfreiheitsrabatts - gehört. Fraglich ist, ob Versicherungsschutz fortgilt. Streitig ist oft auch, wie eine Steuererstattung aufzuteilen bzw. wer Steuern nachzahlen muss. Umstritten ist häufig, wer die Miete zahlen muss bzw. wer die Mietkaution zurückerhält. Auch die Kindergeldbezugsberechtigung ist gerichtlich zu klären. Die Sonderausgabe beantwortet diese Fragen. |
A. Streit um Bankkonten, Sparbücher und Bausparkonten
Die Ehegatten haben oft in der Ehe Konten angelegt und es geht darum, wem ein Guthaben zusteht bzw. ob und in welchem Umfang ggf. Ausgleichs- und Schadenersatzansprüche bestehen. Dafür ist die Art des Kontos bedeutsam.
I. Berechtigung am Einzelkonto
Eröffnet ein Ehegatte ein Einzelkonto und erteilt er dem anderen eine Kontovollmacht, ist er im Außenverhältnis alleiniger Gläubiger der Guthabenforderung gegen die Bank, aber auch alleiniger Schuldner bei einer Kontoüberziehung. Insoweit ist es unbedeutend, welcher Ehegatte darauf eingezahlt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 03, 607).
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