01.02.2001 · Fachbeitrag · Kindergeld
Verrechnung mit Barunterhalt Volljähriger bei leistungsunfähigem Elternteil (II)
| In „Familienrecht kompakt“ 1/01, Seiten 1 ff., wurde die Verrechnung des Kindergeldes behandelt, wenn der das Kindergeld beziehende Elternteil leistungsunfähig ist, aber dem volljährigen Kind Versorgungsleistungen erbringt, die dem allein barunterhaltspflichtigen Elternteil zu Gute kommen. In diesem Falle ist es angemessen, nur das hälftige Kindergeld auf den Barunterhalt anzurechnen und die andere Hälfte bei dem nicht leistungsfähigen Elternteil zu belassen. |
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