Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Kindergeldanrechnung

    Entspricht das Existenzminimum nach § 1612b Abs. 5 BGB dem Mindestunterhalt?

    | Ein unterhaltsberechtigter Elternteil schuldet dem Kind seit Neufassung des § 1612b Abs. 5 BGB ab dem 1.1.01 als Mindestunterhalt 135 Prozent des Regelbetrags abzüglich des hälftigen Kindergeldes und muss im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um dieses sicherzustellen, notfalls auch neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (OLG Naumburg, Beschluss, 2.5.01, 14 UF 183/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011409) |