01.02.2001 · Fachbeitrag · Kindes- und Ehegattenunterhalt
Die neue Kindergeldanrechnung: Welche Prozesstaktik ist günstig und wie ist der Antrag zu formulieren?
| Seit dem 1.1.01 ist mit § 1612b Abs. 5 BGB eine wichtige Neuregelung der Kindergeldanrechnung in Kraft, die den Unterhaltspflichtigen in erheblich größerem Umfang als bisher zum Kindesunterhalt heranzieht. Die Kindergeldanrechnung unterbleibt sogar, soweit der Unterhaltspflichtige außer Stande ist, 135 Prozent des Regelbetrags zu leisten. Diese äußerlich an sich unscheinbare Gesetzesänderung greift tief in die bestehende Unterhaltssystematik ein. Der folgende Beitrag erläutert wichtige Einzelheiten, wie der Kindesunterhalt korrekt geltend gemacht werden kann. |
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