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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Anschlussberufung durch Prozessstandschafter

    | Die Kindesmutter kann als Prozessstandschafter nach § 1629 Abs. 3 BGB Anschlussberufung auf höheren Kindesunterhalt einlegen, auch wenn sich die Berufung des Kindesvaters ausschließlich gegen die Unterhaltsverpflichtung bezüglich eines anderen Kindes richtet (OLG Schleswig 15.3.01, 13 UF 142/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011069) |