· Fachbeitrag · Umgangsrecht
Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils
von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht,BGM Anwaltssozietät, Münster
| Das OLG Frankfurt stellt klar: Ein begleiteter Umgang mit einem minderjährigen Kind kann vorübergehend auch in der Wohnung des Obhutselternteils stattfinden. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen dafür. |
Sachverhalt
Die im Haushalt der allein sorgeberechtigten Mutter M lebende T ist aus der nicht ehelichen Beziehung der M mit dem V hervorgegangen. Diese haben sich getrennt. Nachdem einige Zeit kein Umgang des V mit der T stattfand, regelte das AG diesen durch Beschluss. Es räumte dem V einen begleiteten Umgang ein. M wendet sich mit ihrer nur in geringem Maße erfolgreichen Beschwerde gegen den Beschluss (OLG Frankfurt 8.7.22, 4 UF 11/22, Abruf-Nr. 231256).
Entscheidungsgründe
Ein Umgang muss mit Rücksicht auf eine Entfremdung oder Fremdheit, wenn dem Kind der Elternteil gänzlich unbekannt ist oder geworden ist, schonend angebahnt werden (OLG Brandenburg FamRZ 14, 1124 Rn. 23). Das Gericht muss den Umgang fördern und behutsam beleben. Soll ein Umgang angebahnt werden, kommt i. d. R. für eine Übergangszeit ein begleiteter Umgang in Betracht (Senat FamRZ 19, 214).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig