01.04.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Eine Unterhaltspflicht: Höherstufung um drei Gruppen
| Bei der Unterhaltspflicht nur für ein Kind ist statt der früheren Höherstufung um zwei Gruppen seit 1.7.98 eine Höhergruppierung des Pflichtigen in der Düsseldorfer Tabelle um drei Einkommensstufen möglich (OLG Schleswig 28.8.01, OLGR 01, 467). |
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