01.04.2004 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Hausmann-Rechtsprechung und Leistungsfähigkeit
| Ist eine geschiedene Ehefrau ihrem Kind aus erster Ehe, das bei dem Vater lebt, barunterhaltspflichtig, kommt eine Kontrollberechnung auf der Grundlage eines hypothetischen Einkommens als Abschlussüberlegung bei der Hausmannrechtsprechung nicht in Betracht, wenn ein Rollentausch tatsächlich nicht stattgefunden hat, weil die Ehefrau auch schon in ihrer ersten Ehe die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder übernommen hat (BGH 12.11.03, XII ZR 111/01, FamRZ 04, 364 mit Anmerkung Luthin, Abruf-Nr. 040248). |
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