01.01.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Jugendamtsurkunde: Kostengünstige Chance auf dauerhafte Regelung
| Wer als Unterhaltsschuldner Kindesunterhalt zahlen muss, hat grundsätzlich ein Interesse daran, sich mit dem betreuenden Elternteil zu einigen. Die Jugendamtsurkunde bietet bei einem Mindestmaß an Kooperation sowohl für die Gläubiger-als auch für die Schuldnerseite dauerhafte Regelungschancen. Sie ist die einfachste und kostengünstige Möglichkeit zur außergerichtlichen Titulierung und Absicherung des unterhaltsbedürftigen Kindes durch eine einseitige Anerkennung von (Teil-)Unterhalt. Sie dient der Unterwerfung sofortiger Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalts bis zum 21. Lebensjahr. Dazu im Einzelnen: |
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