· Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
(BGH 4.5.11, XII ZR 70/09, FamRZ 11, 1041, Abruf-Nr. 111980) |
Sachverhalt
Die Parteien streiten um die Abänderung zweier Jugendamtsurkunden. Die 1996 und 1998 geborenen Beklagten sind die Kinder der Klägerin mit deren Vater aus deren geschiedenen Ehe. Der Beklagte zu 1) lebt beim Vater. Der Beklagte zu 2) ist schwerbehindert und lebt im Kinderheim.
Die Klägerin war bei Geburt des Beklagten zu 1) im Alter von 16 Jahren noch Schülerin. Sie holte den Hauptschulabschluss nach. Sie arbeitete zum Teil im Geringverdienerbereich. Seit Anfang 2009 absolviert sie eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Der Vater erzielt Einkünfte aus Erwerbstätigkeit von zuletzt rund 1.600 EUR.
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