01.09.2003 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Kein Erfüllungseinwand im Annexverfahren (§ 653 ZPO)
| Der Einwand der Erfüllung der Unterhaltsansprüche kann nicht bereits im Annexverfahren des § 653 ZPO, sondern erst im Rahmen einer anschließenden Korrekturklage nach § 654 ZPO geltend gemacht werden (BGH 7.5.03, XII ZR 140/01, FamRZ 03, 1095). (Abruf-Nr. 031517) |
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