01.10.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Prozesskostenhilfe: Sind die Verhältnisse des Kindes oder die des gesetzlichen Prozessstandschafters zu beachten?
| Fordert ein Elternteil auf Grund gesetzlicher Prozessstandschaft (§ 1629 Abs. 3 S. 1 BGB) Kindesunterhalt, kommt es für die Frage der PKH-Bedürftigkeit (§ 114,§ 115 ZPO) nicht auf seine, sondern auf die Verhältnisse des Kindes an. |
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