01.02.2001 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Widerspruch zwischen Sozialhilfe- und Unterhaltsrecht gelöst
| § 91 Abs. 2 S. 1 BSHG, der den Übergang eines auf der Zurechnung fiktiver Einkünfte beruhenden Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe ausschließt, ist auf den Forderungsübergang nach § 7 Abs. 1 UVG nicht entsprechend anzuwenden (BGH 14.3.01, XII ZR 57/99, JAmt 01, 241). (Abruf-Nr. 010784) |
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