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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Kosten

    Sofortiges Anerkenntnis bei einem Auskunftsbegehren

    | Wird ein Auskunftsbegehren sofort anerkannt, so führt dies nur zur Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Kläger, wenn die Auskunft zugleich und unverzüglich erteilt wird. Die Kostenentscheidung kann nicht anders lauten, nur weil sie zeitverzögert ergangen ist und die Auskunft zwischenzeitlich erteilt wurde (OLG Nürnberg 14.11.02, 10 WF 3334/02, n.v.). (Abruf-Nr. 030378) |