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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Leistungen Dritter

    8. Freiwillige Leistungen Dritter

    | Sie werden nur als Einkommen berücksichtigt, wenn es dem Willen des Dritten entspricht. Nach OLG Hamm werden sie im Mangelfall auch angerechnet, wenn sie sonst unberücksichtigt bleiben müssten. Anmerkung: Dies entspricht der BGH-Rechtsprechung und dürfte auch in anderen OLG-Bezirken so gelten, wenn das Ergebnis angemessen ist. |