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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Folgen nach dem Tod des Partners einer Lebensgemeinschaft?

    | Es gibt verschiedene Formen des Zusammenlebens: Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft und nicht eheliche Lebensgemeinschaft. Die zum 1.9.01 in Kraft getretene Mietrechtsreform hat Auswirkungen darauf, welche Rechte dem überlebenden Partner einer dieser Lebensgemeinschaften nach dem Tod seines Partners hinsichtlich der gemeinsam bewohnten Wohnung zustehen. Diese sind u.a. davon abhängig, ob der überlebende Partner Alleinmieter (1.) oder ob ein gemeinsamer Mietvertrag (2.) abgeschlossen war. Die folgenden Checklisten geben einen praktischen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsfolgen. |