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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Nachehelicher Unterhalt

    Möglichkeiten der zeitlichen Begrenzung und Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung

    | Die neue BGH-Rechtsprechung vom 13.6.01, wonach das Einkommen des Unterhaltsberechtigten aus einer erst nach Trennung oder Scheidung aufgenommenen oder erweiterten Erwerbstätigkeit eheprägend ist (Abruf-Nr. 010829, FK 3/01, 32), führt im Ergebnis zu einer lebenslangen Unterhaltsgarantie des Unterhaltsberechtigten. Denn es ist regelmäßig damit zu rechnen, dass sich die Differenz zwischen den Einkommen der Ex-Gatten auch in weiter Zukunft nicht ändern wird. Die BGH-Richter haben deswegen in ihrem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Unbilligkeiten über das Instrumentarium der zeitlichen Herabsetzung und Begrenzung des Unterhalts gemäß § 1573 Abs. 5 bzw. § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB vermeiden lassen. Dies ist Anlass, sich mit diesen Vorschriften zu befassen. |