01.05.2006 | PKH
PKH für Berufungsverfahren: So lautet der Antrag richtig
Soll PKH für ein Berufungsverfahren beantragt werden, kann zunächst ein isolierter PKH-Antrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt werden. Dies ist aber risikoreich, da nach der Rechtsprechung innerhalb der Frist neben der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch sämtliche Belege vorgelegt werden müssen (BGH FamRZ 03, 89; 04, 99 und 1548; Büte, FK 04, 102; 05, 199; 06, 64). Der Beitrag zeigt, wie Sie dieses Risiko vermeiden können und wie der richtige Antrag lautet.
Beispiel |
Die Antragstellerin A hat erstinstanzlich einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 600 EUR geltend gemacht. Das AG hat die Klage abgewiesen. In zweiter Instanz möchte sie ihr Begehren weiterverfolgen. Die Erfolgsaussichten sind im Hinblick auf den Wohnwert und ein ggf. der Antragstellerin zuzurechnendes fiktives Einkommen eher zweifelhaft. Was kann Rechtsanwalt R der A raten?
Lösung: R sollte nach Belehrung der A über die Kostenfolge eine unbedingte Berufung einlegen (dazu Büte, a.a.O.). Diese ist in Höhe der Mindestbeschwer von 600,01 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) zu begründen, verbunden mit einem PKH Antrag dafür und dem Hinweis auf eine beabsichtigte Erweiterung der Berufung. Dabei bemisst sich der Rechtsmittelstreitwert nach § 9 ZPO, das heißt nach dem 3 1/2-fachen Wert des einjährigen Unterhaltsbezugs. Das bedeutet, dass bereits bei einem Antrag auf Zahlung von 14,29 EUR monatlich die Mindestbeschwer von 600,01 EUR erreicht wird. |
Musterantrag: Berufung und PKH-Antrag |
In pp. beantragen wir,
das angefochtene Urteil teilweise zu ändern und den Antragsgegner zu verurteilen, an die Antragstellerin nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von ... EUR zu zahlen.
Wir beantragen weiter,
der Antragstellerin Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungsverfahrens sowie für eine beabsichtigte Berufungserweiterung zu bewilligen und ihr den Unterzeichneten als Rechtsanwalt beizuordnen.
Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe soll beantragt werden,
das angefochtene Urteil teilweise zu ändern und den Antragsgegner zu verurteilen, an die Antragstellerin nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich insgesamt ... EUR zu zahlen.
Eine Erklärung der Antragstellerin über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen füge ich – nur für den Senat – bei. |