01.06.2001 · Fachbeitrag · Prozessfinanzierung
Der Prozesskostenvorschuss im Familienrecht
| Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (PKV) ist in Familiensachen von erheblicher Bedeutung. Denn wer einen solchen, kurzfristig durchsetzbaren Anspruch hat, ist vermögend i.S. des § 115 Abs. 2 ZPO (BGH Rpfleger 93, 302; OLG München FamRZ 96, 1021; OLG Zweibrücken FamRZ 00, 757; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 115 Rn. 70 f.). In diesem Fall kann keine Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt werden. Im Einzelnen gilt: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig