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  • 01.04.2008 | Schiedsgerichtsbarkeit

    Schiedsgerichtsbarkeit – ein Weg zur Entlastung der Justiz

    von RA Dr. Doris Kloster-Harz, FA Familienrecht, München

    Der Beitrag erläutert die Vor- und Nachteile der Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation am Beispiel des Süddeutschen Familienschiedsgerichts.  

     

    Alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten gewinnen an Bedeutung

    In letzter Zeit werden alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten zur staatlichen Gerichtsbarkeit diskutiert, um die Justiz zu entlasten. Neben der Mediation gewinnt die Schiedsgerichtsbarkeit an Bedeutung. Sie stellt eine Alternative zu der im Rahmen der Justizreformbestrebungen aufgeworfenen Frage dar, einvernehmliche Scheidungen auf Notare zu übertragen. Schätzungsweise ¼ der Neuzugänge in der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommt aus dem Bereich des Familienrechts.  

     

    Schiedsverfahren ersetzt Mediation nicht

    Das Schiedsverfahren ist keine Alternative zur Mediation. Beide Verfahren tragen zur außergerichtlichen Konfliktregelung bei. In der Mediation müssen die Eheleute die Folgen ihrer Trennung und Scheidung selbst aushandeln und eigene Lösungen finden. Die Entscheidungen können und wollen sie nicht einem Dritten überlassen. Der Mediator hilft beiden Parteien dabei, ihre Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und ein faires Ergebnis zu finden. Ganz anders ist der Anspruch der schiedsgerichtlichen Verfahren und die Stellung und Aufgabe des Schiedsrichters. Das Schiedsgericht will rechtliche Streitfragen rasch klären und lösen. Auf der Grundlage der herrschenden Rechtsprechung wird eine Entscheidung vom Dritten getroffen. Falls die Parteien sich im Schiedsgerichtsverfahren nicht vergleichen, wird der Rechtsstreit durch eine abschließende Entscheidung erledigt.  

     

    Streitgegenstände sind bei Schiedsverfahren beschränkt