26.08.2010 | Sorgerecht
Rechte der Väter nicht ehelicher Kinder gestärkt
Es ist verfassungswidrig, dass der Vater eines nicht ehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ausgeschlossen ist (BVerfG 21.7.10, 1 BvR 420/09, n.v., Abruf-Nr. 102487). Die Auswirkungen dieser BVerfG-Entscheidung lesen Sie im nächsten Heft.
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 158 | ID 138042