01.11.2003 · Fachbeitrag · Umgangsrecht
Abschiebung eines Ausländers
| Das Umgangsrecht darf nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass ein in sein Heimatland abgeschobener Ausländer ohnehin keine Möglichkeit hat, das Umgangsrecht tatsächlich auszuüben (BVerfG 21.5.03, 1 BvR 90/03, FamRZ 03, 1082). (Abruf-Nr. 032236) |
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