01.12.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bei unterschiedlichen Einkünften der Eltern
| Die Höhe des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln, und zwar auf der Basis des Einkommens des berechtigten Elternteils, nicht dagegen auf Grundlage der Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Der Ausgleichsanspruch ist ab Verzug oder Rechtshängigkeit zu verzinsen (OLG Düsseldorf 7.10.04, II-7 UF 114/04, n.v., Abruf-Nr. 042895). |
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