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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Gekürzter Abzug von Unterhaltsleistungen bei besuchsweisem Inlandsaufenthalt

    | Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dazu, was Sie im Hinblick auf die Unterstützung im Ausland lebender Angehöriger beachten müssen, der folgende Beitrag: |