01.08.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt
Ist die zeitliche Begrenzung gemäß § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB verfassungswidrig?
| Die den Betreuungsunterhalt regelnden § 1615l und § 1570 BGB sind Ausdruck der Elternverantwortung und dienen dazu, die persönliche Betreuung des Kindes durch einen Elternteil zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts im Hinblick auf das aus Art. 6 Abs. 5 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern jedenfalls fraglich (BVerfG 4.2.04, 1 BvR 1715/02, n.v., Abruf-Nr. 041866; 1 BvR 1172/02, FF 04, 116 sowie 1 BvR 596/03, FamRZ 04, 1013). |
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