01.04.2003 · Fachbeitrag · Unterhalt
Mangelfall:Feste Bedarfssätze für den Ehegatten
| Im absoluten Mangelfall ist für den unterhaltsberechtigten Ehegatten der seiner Lebenssituation entsprechende notwendige Eigenbedarf als Einsatzbetrag in die Mangelverteilung einzustellen. |
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