01.01.2006 | Unterhalt
Nutzungsentschädigung und Surrogat
Zahlt der unterhaltsberechtigte Ehegatte, der nach der Scheidung in der als Ehewohnung dienenden Immobilie wohnen geblieben ist, an den unterhaltsverpflichteten Ehegatten eine Nutzungsentschädigung, ist diese als Surrogat für den weggefallenen Wohnvorteil auf Seiten des Unterhaltspflichtigen anzusehen (BGH 11.5.05, XII ZR 211/02, FamRZ 05, 1817, Abruf-Nr. 052903). |
Sachverhalt
Die Klägerin, die Unterhalt von dem Beklagten fordert, und der Beklagte waren Eigentümer eines Hauses, das nach der Trennung und Scheidung zunächst von der Klägerin gegen eine Nutzungsentschädigung von 800 DM bewohnt und später von dem Beklagten im Wege der Teilungsversteigerung erworben wurde.
Entscheidungsgründe
Die Nutzungsentschädigung ist als Surrogat für den auf Seiten des Unterhaltspflichtigen weggefallenen Wohnvorteil anzusehen und in die Bedarfsberechnung einzubeziehen.
Praxishinweis
Nach Ansicht des BGH ist eine Nutzungsentschädigung, die der Ehegatte, der die während der Ehezeit genutzte Immobilie weiter bewohnt, an den anderen zahlt, als Surrogat für dessen früheren Wohnvorteil anzusehen.
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