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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Soziale Grundsicherung für Alte und Behinderte ab 2003

    | Eine weitere „Rentenneuerung“ ist neben der zusätzlichen privaten Altersvorsorge das in Art. 12 des Altersvermögensgesetzes vom 26.6.01 (AVmG, BGBl. I, 1310) eingeführte Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsgesetz - GSiG). Das GSiG führt mit der bedarfsorientierten Grundsicherung eine neue Sozialleistung ein, die mit der gesetzlichen Rente nichts gemeinsam hat und auch zur Sozialhilfe erhebliche Unterschiede aufweist. |