01.04.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt
Welche Auswirkungen hat der Tod des Zahlungspflichtigen?
| Der BGH hat entschieden, dass der Alleinerbe des geschiedenen unterhaltspflichtigen Gatten die Unterhaltszahlung entgegen seiner Pflicht nach § 1586b Abs. 1 S. 1 BGB einstellen darf, wenn der Unterhaltsberechtigte dauerhaft mit einem neuen Partner zusammenlebt. Das gilt auch, wenn der Erblasser den Unterhalt gezahlt hat, ohne hierzu verpflichtet zu sein (BGH FamRZ 03, 521, FK 03, 64, Abruf-Nr. 030845). Der Beitrag gibt einen Überblick über § 1586b BGB. |
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