24.03.2011 | Vermögensauseinandersetzung
Der Streit um den Wert einer Immobilie
von VRiOLG Dieter Büte Bad Bodenteich/Celle
Vermögensauseinandersetzungen werden oft nicht nur höchst emotional geführt - Teilen tut weh - die Wertvorstellungen der Beteiligten liegen häufig weit auseinander. Zur Bezifferung der Ansprüche sind verlässliche Zahlen unabdingbar notwendig. Dies verursacht nicht unerhebliche Kosten. Der folgende Beitrag zeigt Lösungswege zur Vermeidung unnötiger Kosten sowie Wege zur kostengünstigen Wertermittlung auf.
Ist die Ermittlung des genauen Wertes notwendig?
Um vorschnelle und überflüssige Wertermittlungen zu vermeiden, muss zunächst geprüft werden, ob es auf den genauen Wert überhaupt ankommt. Steht ein Grundstück im Miteigentum der Ehegatten, braucht der genaue Wert nur ermittelt zu werden, wenn ein Ehegatte keinen Zugewinn erwirtschaftet hat.
Beispiel |
Anfangsvermögen (AV) der Eheleute M und F jeweils 0 EUR; Endvermögen (EV) des M: 1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück zuzüglich 50.000 EUR Aktien; EV der F 1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück. M behauptet einen Wert des Grundstücks von 300.000 EUR, F von 400.000 EUR.
Lösung: Beim Wert von 300.000 EUR sind bei M und F jeweils 150.000 EUR im EV anzusetzen. Der Zugewinn des M beträgt (150.000 EUR + 50.000 EUR =) 200.000 EUR. F hat einen Zugewinn von 150.000 EUR erzielt. Die Differenz beträgt 50.000 EUR, sodass F die Hälfte, d h. 25.000 EUR erhält.
Beim Wert von 400.000 EUR sind bei M und F jeweils 200.000 EUR im EV einzustellen. Der Zugewinn des M beläuft sich auf (200.000 EUR + 50.000 EUR =) 250.000 EUR, sodass F 50 % der Differenz, d.h. 25.000 EUR erhält. |
Ist aber ein Ehegatte verschuldet, muss der genaue Wert ermittelt werden.
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