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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Vertragsgestaltung

    § 1612b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß

    | Die Vorschrift des § 1612b Abs. 5 BGB, wonach eine Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige nicht 135 Prozent des Regelbetrags leistet, dient der Sicherstellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 u. 2, Art. 6 Abs. 1 GG (BGH 29.1.03, XII ZR 289/01; FamRZ 03, 445). (Abruf-Nr. 030530) |